(50) Um die Wirksamkeit, Effizienz und Transpar
enz des Systems für ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung ökologischer/biologischer Erzeugniss
e zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, um spezifische Kriterien und Bedingungen für die Festsetzung und Anwendung der Schwellenwerte für das Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen und Stoffen, bei deren Überschreitung Produkte nicht als ökologisch/biologisch vermarktet werden dürfen, festzulegen, di
...[+++]ese Schwellenwerte festzusetzen und ihre Anpassung an den technischen Fortschritt zu regeln.