Von den so genannten Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (optische Strahlung) – so der Titel – blieb in der öffentlichen Meinung nur noch Folgendes hängen: Brüssel wolle in seiner
Reglementierungswut sogar die Sonnenstrahlen verbieten, die Kellnerinnen müssten nun auf ihr Dekolleté verzi
chten und sogar die Fußballer dürften in Zukunft keine kurzen ...[+++] Hosen mehr tragen.