Schließlich konnte die mögliche Folge, das Mandat eines Mitglieds des Europäi
schen Parlaments zu verlieren (gemäß dem polnischen Gesetz zu den Wahlen zum Europäischen Parlament wird Wi
told Tomczak seinen Sitz verlieren, wenn er der Verübung der ihm zur Last gelegten Straftat für schuldig befunden wird), zu dem Zeitpunkt, als Klage gegen Witold Tomczak erhoben wurde, nicht in Betracht gezogen werden (da er zu diesem Zeitpunkt Mitglied des Sejm war und das einschlägige Gesetz über die Mitglieder des nationalen Parlaments keine Bestimmun
...[+++]gen für einen Ausschluss unter diesen Bedingungen enthält).