Interessant wird es erst, wenn die Komm
ission – wie in der Übernahmerichtlinie festgelegt – im Jahr 2011/2012 ihren ersten Bericht zur Anwendung der Übernahmericht
linie vorlegt. Dann sind wir so weit, dass wir Schlussfolgerungen daraus ziehen können, ob das, was wir hier getan haben, nämlich eine benchmark zu setzen und die Sache den Marktkräften zu überlassen, Erfolg gehabt hat oder nicht, oder ob es dann notwendig ist, über eine weitere Gesetzgebung nachzudenken oder nicht. Aber erst im Jahr 2011 bzw. 2012, nicht jetzt, wenn der ers
...[+++]te konkrete Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorliegt.