Die Region verpflichtet sich" wird das Folgende hinzugefügt: der " Société publique de Gestion de l'Eau" zu erlauben, den tatsächlichen Kostenpreis weiterzuberechnen, der ihr ermöglichen soll, alle im Rahmen der Aufgaben, die ihr auf der Grundlage des vorliegenden Geschäftsführungsvertrag
s anvertraut worden sind, eingegangenen Verpflichtungen, unter denen die Verpflichtungen in Bezug auf die Finanzierung stehen, zu erfüllen, und dies bis zum vollständigen und endgültigen Erlöschen der Gesamtheit der Verpflichtungen. Die Modalitäten zur Weiterberechnung des tatsächlichen Kostenpreises werden Gegenstand eines Protokolls zwischen der Wall
...[+++]onischen Region und der " Société publique de Gestion de l'Eau" sein, wenn der Geschäftsführungsvertrag nicht erneuert wird.