Der Behandlungsunterschied steht im Zusammenhang mit der Zielsetzung des Gesetzgebers, nicht nur den Belgiern und den Ausländern, für die Belgien internationale V
erpflichtungen hat, eine Pension zu gewährleisten, sondern auch den eigenen Staatsangehörigen, die Pensionsrechte im Ausland erworben haben, zu gewährleisten, dass sie deren Zahlung erhalten, auch wenn sie nicht in diesem Land wohnhaft si
nd und nicht dessen Staatsangehörigkeit besitzen, indem er diesen Staaten einen Anreiz bietet, mit Belgien Gegenseitigkeitsabkommen zu schli
...[+++]eßen.