19. nimmt zur Kenntnis, dass die Bekämpfung von Cyberkriminalität in der St
rategie der inneren Sicherheit zu einer Priorität erklärt wurde; ist der Auffassung, dass Cyberkriminalität eine zunehmende Bedrohung für die EU darstellt und erheblich dazu beiträgt, dass andere kriminelle Aktivitäten möglich werden; fordert die Kommission auf, ausreichende Mittel für das neue Europäische Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität bereitzustellen, und fordert alle Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf,
...[+++] das Übereinkommen des Europarats zur Cyberkriminalität zu ratifizieren; erinnert daran, dass die im Rahmen der Strategie der inneren Sicherheit durchzuführende Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten stets den Grundsätzen des Datenschutzes der Europäischen Union, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit, sowie den für diesen Bereich geltenden EU-Rechtsvorschriften und Übereinkommen des Europarats entsprechen muss; weist darauf hin, dass den Kindern im digitalen Umfeld sowie der Bedeutung der Bekämpfung von Kinderpornografie besondere Bedeutung beigemessen werden muss; unterstützt die Ausweitung des Globalen Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet;