Hinzu kommt, dass diese Gesetzesänderungen, welche den Handel mit Dienstleistu
ngen betreffen oder sich darauf auswirken, wirkungslos bleiben werden, sofern sie sich nicht auf einen Rechtsstaat stützen können, der die Unabhängigkeit und Integrität der mit der Durchsetzung dieser Gesetze und Bestimmungen betrauten Verwaltung gewährleistet, wozu auch die zuständigen Behörden für die Branchenregulierung (insbesondere hinsichtlich der Regeln und Verfahren zur Lizenzvergabe) und die Gericht
e gehören, die über Streitsachen zu entscheiden habe ...[+++]n.