In der Erwägung, dass die auf dem Gebiet bestehenden Teiche sowohl im Vorentwu
rf zur Revision des Sektorenplans als auch in der neuen Abgrenzungsvariante als Parkgebiet mit zusätzlichen Vorschriften " *P.3" . mit
folgendem Wortlaut eingetragen sind: " Das " * P.3 " gekennzeichnete Parkgebiet wird den Wasserflächen vorbehalten" . ; dass diese Vorschrift eindeutig zum Ziel hat, den betroffenen Wasserflächen eine Zweckbestimmung zu
geben, um wegen der fehlender allgemein ...[+++]er Vorschriften für Wasserflächen im Sektorenplan deren Respekt zu sichern;