(31) Mit dieser Richtlinie sollten
die Regelungen zur möglichen Verlängerung des ausdrücklich festgelegten Zeitraums, in dem ein von einem Mitgliedstaat ausgestellter Aufenthaltstitel für
Wissenschaftler für einen Aufenthalt in einem zweiten Mitgliedstaat ohne erneute Aufnahmevereinbarung gültig ist, verlängert werden; dies würde jedoch die Zustimmung des neuen Mitgliedstaats erfordern, sofern diese Verlängerung im ursprünglichen Arbeitsvertrag als Teil der besondere
n Anforderungen des folgenden ...[+++] Forschungsprogramms enthalten war.