Art. 68 - Der Antrag auf Reservierung einer fakultativen Angabe wird begründet und enthält: 1° Name und Anschrift des(der) Antragsteller(s); 2° eine Erklärung, in der das Interesse des(der) Antragsteller(s) in Bezug auf die betroffenen Kategorie(n) von Erzeugnissen erläutert wird; 3° die Angabe, für die eine Reservierung beantragt wird; 4° die Kategorie(n) von Erzeugnissen, die
potenziell von der vorgeschlagenen fakultativen Angabe betroffen sein können; 5° das Kriterium oder die Kriterien in Verbindung mit den Erzeugnissen oder den Herstellungs- oder Verarbeitungseigenschaften, auf die sich die Angabe bezieht; 6° eine genaue Defini
...[+++]tion der Angabe oder eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen, die zur Verwendung der Angabe einzuhalten sind; 7° die Elemente, die die Notwendigkeit, Zweckdienlichkeit, Relevanz des Antrags auf Reservierung der Angabe bekräftigen.