(a) der Antragsteller aus beruflichen oder familiären Gründen gezwung
en ist, häufig oder regelmäßig zu reisen, wie dies beispielsweise bei Geschäftsleuten, Staatsbediensteten, die regelmäßig zu offiziellen Besuchen in die Mitgliedstaaten oder zu den Einrichtungen der Gemeinschaft
reisen müssen, Familienmitgliedern von EU-Bürgern, Familienmitgliedern von Drittstaatsangehörigen, die in den Mitgliedstaaten wohnen, und Seeleuten Berufskraftfahrern, die regelmäßig Grenzen überqueren, und Personen, die an Austauschprogrammen oder regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen der Zivilgesellschaft teilnehme
...[+++]n, der Fall ist,