Aber selbst in den Fällen, in denen dieser Betreiber keine solche aktive Rolle gespiel
t hat, kann er sich nicht auf diese Ausnahme von seiner Verantwortlichkeit berufen, wenn er sich etwaiger Tatsachen oder Umstände bewusst war, auf deren Grundlage ein sorgfältiger Wirtsc
haftsteilnehmer die Rechtswidrigkeit der Online-Verkaufsangebote hätte feststellen müssen, und wenn er, falls ein solches Bewusstsein gegeben war, nicht unverzüglich tätig g
eworden ist, um die betreffenden Daten zu ...[+++]entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.