23. stellt insbesondere fest, dass die Kommission ihre allgemeine Strategie zur Registrierung von Beschwerden überdenken und d
ie Beziehung zu den Beschwerdeführern im Lichte der Erfahrungen mit den derzeit getesteten neuen Methoden neu gestalten will; ist beunruhigt darüber, dass die Kommission darauf verzichtet, das Vertragsverletzungsverfahren als ein wichtiges Mittel zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten das Unionsrecht fristgemäß und korrekt anwenden; unterstreicht, dass dies eine Pflicht ist, die der Kommission durch die Verträge auferlegt wird, und sie nicht einseitig beschließen kann, dieser Pflicht nicht mehr
...[+++]nachzukommen; fordert die Kommission auf, mit Hilfe kohärenter Daten den angeblichen Erfolg dieser „neuen Methoden“ mit detaillierten Angaben zur Pre- und Postphase von EU-Pilot zu belegen und in die künftige Verordnung Grundsätze und Bedingungen für die Registrierung von Beschwerden und andere etwaige Rechte von Beschwerdeführern aufzunehmen;