Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, würden die EU und die USA den Luftfahrtunternehmen der jeweils anderen Vertrag
spartei zusätzliche Rechte für Verkehrsdienste zwischen ihren Gebieten und Drittländern gewähren, und Marktzutrittsschranken für Luftfahrtunternehmen aus Drittländern, die im Eigentum und unter der Kontrolle von Staatsangehörigen der jeweils anderen Partei stehen, würden beseitigt. Außerdem würde die EU entsprechende Regelungen treffen, die es Staatsangehörigen der Vereinigten Staaten ermöglichen, Mehrheitsbeteiligungen an EU‑Luftfahrtunternehmen zu er
...[+++]werben und diese zu kontrollieren.