Die Europäische Union ist Unterzeichnerstaat der UN
-Konvention für die Rechte des Kindes, und die Kommission hat in einer Mitteilung (KO
M(2006)0367) ferner unterstrichen, dass eine weitere wichtige Aufgabe darin besteht, „dafür zu sorgen, dass die Rechte der Kinder, die als Zuwanderer, Asylsuchende oder Flüchtlinge zu
uns kommen, völlig vollständig geachtet werden, und zwar nach dem Recht der EU und der Mitgliedstaaten ebenso wie i
...[+++]n der Politik“.