Wenn der Streitfall einen Verwalter von Kabeln un
d Kanalisationen im Bereich der Telekommunikation betrifft, kann die Kommission, abhängig vom Streitgegenstand, beschließen, diesen Streitfall von der Streitbeilegungsstelle im Bereich der Netzinfrastrukturen untersuchen zu lassen, die durch das Kooperationsabkommen vom 10. Juli 2017 im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die el
...[+++]ektronische Kommunikation eingerichtet wurde.