Der Umstand, dass das Ausstellen der
Personalausweise im Rahmen der « Mitverwaltung » erfolge, sei nach Auffassung der Flämischen Regierung irrelevant, denn « auch Handlungen der ' Mitve
rwaltung ', die von örtlichen Dienststellen und in erster Linie den Gemeindeverwaltungen ausgehen, sind auf jeden Fall Handlungen von örtlichen Dienststellen und unterliegen als solche der auf sie anwendbaren Gesetzgebung über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten, deren Abänderung im niederländischen und im französischen Sprachgebiet zum
...[+++]Zuständigkeitsbereich der Flämischen beziehungsweise der Französischen Gemeinschaft gehört ».