16. nimmt die für den Haushaltsplan 2004 zu erwartenden Haushaltzwänge zur Kenntnis, da seit 1999 neuer Bedarf entstanden ist und da
der Anstieg der im Rahmen der Mitentscheidung angenommenen Programme zu einer Verringerung der Flexibilität der Haushaltsbeschlüsse führt; bekräftigt daher seinen Standpunkt, dass neue politische Notwendigkeiten nur in sehr begrenztem Umfang im Rahmen der bestehenden Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau abgedeckt werden können; fordert die Kommission auf, einen Überblick über die Finanzplanung in den Kategorien 3 und 4 seit 1999 vorzulegen und dabei anzugeben, in welchem Umfange eine Umplanung bereits
...[+++] stattgefunden hat; betont die Notwendigkeit einer weiteren Verbesserung der Kohärenz zwischen der legislativen und der Haushaltsbehörde; fordert die Kommission auf, zusammen mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans eine Untersuchung der Vereinbarkeit der operationellen Programme mit der Finanziellen Vorausschau vorzulegen; unterstreicht die positiven Erfahrungen mit dem neuen strukturierten Dialog, der in diesem Zusammenhang vergangenes Jahr erstmals angewendet worden ist, sowie das Ergebnis der im Jahre 2002 initiierten neuen Art von Haushaltsdebatten, die zu einer größeren Transparenz in Haushaltsfragen geführt hat; geht davon aus, dass es wesentlich darauf ankommen wird, die Verbindung des Haushaltsverfahrens mit dem Gesetzgebungsprogramm und dem Entlastungsverfahren weiter zu verstärken; fordert daher die Fachausschüsse auf, die vorgesehenen Verfahren bezüglich des Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms des Kommission im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Budgetierung umfassend anzuwenden (siehe Anlage XIV der Geschäftsordnung);