Art. 7 - Artikel 33 des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 wird wie folgt abgeändert: " Die Wallonische Regierung wird dazu ermächtigt, auf das bei der Belfius Bank eröffnete regionale Konto für die Sanierung überschuldeter Gemeinden folgende Beträge zu überweisen: - am 1. August 2015: 65.583.000 Euro, die dem Betrag der zusätzlichen Beteiligung der Region entsprechen; - am 1. Oktober 2015: 32.379.000 Euro,
die die dem CRAC im Rahmen der Refinanzierung des
Gemeindefonds gewährte ...[+++] Dotation darstellen" .