In der Erwägung, dass der Regionalausschuss für Raumordnung zu folgender Schlussfolgerung gelangt: "der Entwurf [...] ermöglicht die Aufrechterhaltung eines richtigen Gleichgewichts zwischen der Abbautätigkeit und der lokalen Landwirtschaft und die Erhaltung einer
hohen agronomischen Qualität des Bodens"; dass die OGD3, auch wenn sie feststellt, dass "[...] ein wesentlicher Teil der St
einbrucherweiterung Böden mit einer hohen agronomischen Qualität betrifft, die auf lokaler Ebene relativ spärlich vorhanden sind", jedoch anerkennt, da
...[+++]ss "zahlreiche Maßnahmen jedoch vorgesehen werden, um für die Landwirtschaft und die Natur (Fauna und Flora) effektive Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen;