Punkt 4. 2 führt weiter aus, dass bestehende ergänzende staatliche Rückversiche
rungsvereinbarungen jedoch weiter für eine Übergangszeit zulässig sind, unter anderem, sofern die staatliche Rückversicherung nur ein untergeordnetes Element des gesamten Rückversicherungsschutzes des Versicherungsunternehmens ist und die staatliche Rückversicherung für marktfähige Risiken allen
Kreditversicherern offen steht, die in der Lage sind, die gemeinsamen Kriterien für die Berücksichtig
...[+++]ungsfähigkeit zu erfüllen.