Da die garantierten Familienleistungen die Beschaffenheit einer residualen Regelung aufwei
sen, die nach einer Prüfung der Existenzmittel gewährt wird und eingeführt worden ist
mit dem Ziel, eine möglichst grosse Gleichheit zwischen Kindern zu gewährleisten, indem « ein garantiertes Kindergeld für jedes Kind zu Lasten aufgrund seiner blossen Existenz » vorgesehen wurde (Parl. Dok., Senat, 1969-1970, Nr. 80, S. 1), stellen sie eine Kernleistung dar, die durch die vorerwähnte Richtlinie den Personen gesichert werden soll, die den subsidi
...[+++]ären Schutz geniessen.