(2) Das Programm betrifft die nichtassoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, die nach der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89(5), (PHARE-Programm) oder dem Programm, das an die Stelle von PHARE treten soll, als förderungsbere
chtigt in bezug auf wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen eingestuft werden, sowie die Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei, die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dez
ember 1999 über die Unterstützung der Partn ...[+++]erstaaten in Osteuropa und Mittelasien(6) (die an die Stelle des ehemaligen Tacis-Programms tritt) erfaßt sind.