16. unterstreicht jedoch, dass es für eine Anwendung dieser Kriterien und die Festlegung von realistischen Schwellenwerten in der Praxis unerlässlich ist, dass den Mitgliedstaaten und Regionen die notwendigen biophysikalischen Daten in einer ausreichenden naturräumlichen Genauigkeit vorliegen; unterstützt deshalb den von der Kommi
ssion eingeleiteten Praxistest der vorgeschlagenen Kriterien; fordert, dass die von den Mitgliedstaaten vorzulegenden detaillierten Karten gegebenenfalls dazu genutzt werden, die Grenzwerte für die Kriterien zur Abgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen sowie den vorgeschlagenen Schwell
enwert von ...[+++] 66 % auf nationaler oder regionaler Ebene an die naturräumlichen Wirklichkeiten anzupassen;