§ 1. Die derzeitigen Personalmitgli
eder des Kaders des Personals im einfachen Dienst, die am 1. Januar 2001 Inhaber des Brevets für die ergänzende gerichtspolizeiliche Ausbildung, die Zugang zu den Uberwachungs- und Fahndungsbrigaden der Gendarmerie gab, sind, die seit diesem Datum ununterbrochen in einer Stelle der Generaldirektion der Gerichtspolizei der föderalen Polizei bestellt sind und die bei der letzten Bewertung nicht die Endnote " ungenügend " erhalten haben, können durch Aufsteigen in den Kad
er des Personals im mittleren Dienst ...[+++] befördert werden, sofern sie an einer besonderen Ausbildung für das Aufsteigen in den Kader des Personals im mittleren
Dienst teilnehmen.