Die Mitgliedstaaten können zum Beispiel die Bestimmungen di
eser Richtlinie auf Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements anwenden, die gelegentlich von natürlichen oder juristischen Personen angeboten oder zusammengestellt werden, welche weder direkt noch indirekt finanziellen Gewinn aus dem Verkauf solcher Pauschalreisen oder der Er
leichterung solcher verbundenen Reisearrangements erzielen, sowie auf Pauschalreisen und verbundene Reisearrangements, die einen Zeitraum von weniger als 24 Stunden dauern und keine Unterbringung ein
...[+++]schließen.