Kleinlandwirte: Betriebsinhaber, die 2014 eine Unterstützung beantragen, könne
n sich bis zum 15. Oktober 2014 für die Teilnahme an der Kleinlandwirteregelung entscheiden und eine von den Mitglieds
taaten festgesetzte jährliche Zahlung von mindestens 500 EUR und höchstens 1 000 EUR erhalten, unabhängig von der Größe ihres Betriebs (Der Betrag wird entweder auf der Grundlage der nationalen Durchschnittszahlung je Begünstigten oder der nationalen Durchschnittszahlung je Hektar, ausgehend von 3 ha, berechnet.) Diese Regelung bedeutet für
...[+++]die betroffenen Landwirte und die nationalen Verwaltungen eine deutliche Vereinfachung.