Art. 4 - § 1 - Gemäss den Bestimmungen des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. Juli 2003
zur Bestimmung der Badegebiete und zur Verabschiedung von verschiedenen Massnahmen zum Schutz der Badegewässer beläuft sich der Prämienbetrag auf 100% des Gesamtbetrags, einschliesslich der Mehrwertsteuer, der Investition für das zugelassene Desinfektionssystem, mit dem die individuellen Kläranlagen und -stationen, die da
s in ein Badegebiet oder eine stromaufwärts gelegene Zone abgeleitete Haushaltsabwasser zur Behandlung aufnehmen, ausger
...[+++]üstet sind.