Ohne dass es notwendig ist, dazu Stellung zu beziehen, ob die Straftat der Überschreitung der Geräuschnormen «
vorhersehbar » ist oder nicht, ist festzustellen, dass die Kritik der klagenden Partei gegen das materielle Element dieser Straftat gerichtet ist, nämlich die Verursachung einer über die Normen hinausgehenden Geräuschbelästigung, denn sie führt an, dass die Verwirklichung der Überschreitung von unvorhersehbaren Faktoren abhänge, die sic
h der Kontrolle der Fluggesellschaften entzögen, wie die Witterungsbedingungen oder die zwi
...[+++]ngenden Anleitungen der föderalen Behörden.