(3) Diese Richtline sollte auf dem Grundsatz beruhen, dass Materialien und Gegenstände, die dazu be
stimmt sind, direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ausreichend inert sein müssen, damit ausgeschlossen wird, dass Stoffe in Mengen, die genügen, um die menschliche Gesundheit zu gefährden, oder eine unvertretbare Veränderung der
Zusammensetzung von Lebensmitteln oder eine Beeinträchtigung ihrer organoleptischen Eigenschaften herbeizuführ
en, in Leb ...[+++]ensmittel übergehen.