Die schwächere Rechtsgrundlage erschwert es der ANI zusätzlich, Fortschritte zu erzi
elen. Sie ist immer noch Gegenstand einer Verfassungsklage, wenn auch zwei Besc
hwerden im Juni vom Verfassungsgericht abgewiesen wurden.[54] Die neuen Ausschüsse für die Untersuchung von Vermögensverhältnissen – die als zusätzliche Stufe zwischen der ANI und den Gerichten für Fälle eingesetzt worden waren, in denen die ANI die Einziehung unrechtmäßig erworbenen Vermögens vorschlägt – scheinen es noch schwieriger zu machen, unrechtmäßiges Vermögen zurüc
...[+++]kzuverfolgen.