15. nimmt die Verwendung des Begriffs der Überregulierung („gold-plating“) durch die Kommission zur Kenntnis, der auf Verpflichtungen Bezug nimmt, die über die Anforderungen der EU hinausgehen: ein Übermaß an Vorschriften, Leitlinien und Verfahren auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, die die verfolgten politischen Ziele behindern; fordert die Kommission auf, den Begriff klar zu definieren; betont, da
ss in einer solchen Definition das Recht der Mitgliedstaaten klargestellt werden muss, gegebenenfalls strengere Standards festzulegen, wobei zu
...[+++]berücksichtigen ist, dass eine bessere Harmonisierung bei der Umsetzung von EU-Umweltrecht wichtig für das Funktionieren des Binnenmarktes ist;