iii) dass der Schiedsspruch eine Streitsache betrifft, die im Wortlaut
des Schiedsvertrags nicht erwähnt ist oder nicht unter den Schiedsvertrag fällt, oder dass er Entscheidungen enthält, die die Bestimmungen des Schiedsvertrags überschreiten, wobei, wenn der Teil des Schiedsspruchs, der sich auf Fra
gen bezieht, die im Wege eines Schiedsverfahrens geregelt werden, von demjenigen getrennt werden kann, der sich auf Fragen bezieht, die nicht im Wege eines Schiedsverfahrens geregelt werden, nur der Teil des Schiedsspruchs aufgehoben werd
...[+++]en kann, der Entscheidungen über Fragen enthält, die nicht im Wege eines Schiedsverfahrens geregelt werden, oder