Als Schlussfolgerung ist die Regierung der Meinung, dass es besser ist, von der allgemeinen Regel, die darin besteht, die Leitungen gruppiert und parallel zu führen, abzuweichen, um eine Trasse der RTR-2 und der RTR-3 im Süden des Bauernhofs Wind zu privilegieren; die betroffenen Grundstücke befinden sich in einem landwirtschaftlichen Gebiet und das Vorhandensein von Leitungen tritt i
m vorliegenden Fall nicht in Konflikt mit der für diese Grundstücke bestimmten Verwendung, da es keine Beschränkung in Bezug auf die normalen landwirtschaftlichen Tätigkeiten über den Leitungen gibt; andererseits ist die gewählte Trasse nicht gerade, um de
...[+++]n Wünschen der betroffenen Eigentümer am Besten entgegenzukommen.