HP 15 "A
bfall, der eine der oben genannten gefahrenrelevanten Eigenschaften entwickeln kann, die der u
rsprüngliche Abfall nicht unmittelbar aufweist" Enthält ein Abfall einen oder mehrere Stoffe, denen einer der
Gefahrenhinweise oder eine der zusätzlichen
Gefahren der Tabelle 9 zugeordnet ist, so ist der Abfall nach HP 15 als gefährlich einzustufen, es sei denn, der Abfall liegt in einer Form vor, die unter keinen Umständen explosive oder potenziell ex
...[+++]plosive Eigenschaften zeigt.