Unbeschadet der Richtlinie 95/46/EG und der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentl
icher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden , sollten derartige Maßnahmen sicherstellen, dass nur ermäc
htigte Personen für rechtlich zulässige Zwecke Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten und dass die gespeicherten oder übermittelten
...[+++]personenbezogenen Daten sowie Netz und Dienste geschützt sind.