Verlangt eine Rechtsvorschrift der Gemeinschaft vom Hersteller die Erklärun
g, dass ein Produkt nachweislich die geltenden Anforderungen erfüllt (nachstehend „EG-Konformitätserklärung“ genannt), wird in dieser Rechtsvorschrift auch vorgeschrieben, dass diese Erklärung alle einschlägigen Informationen enthält, die anzeigen, auf welche Gemeinschaftsvorschriften sie sich bezieht, und falls ei
n Produkt unter die Anforderungen mehrerer Rechtvorschriften der Gemeinschaft fällt, ist darin vorgeschrieben, dass für alle diese Rechtsvorschriften
...[+++] eine Erklärung ausgestellt wird, in der die Fundstellen der betreffenden Rechtsvorschriften im Amtsblatt angegeben werden.