In der Erwägung, dass die Abteilung Erbe der OGD4 in ihrer Stellungnahme über die Akte der öffentlichen Untersuc
hung vermerkt, dass jedes neue bewirtschaftete Gebiet einer archäologischen Überwachung
unterworfen werden muss: dass sie außerdem wünscht, dass die Eigentümer der Grundstücke, die als raumplanerischer Ausgleich westlich des heutigen A
bbaugebiets dienen, nach der vorliegenden Revision des Sektorenplanes einen Antrag
auf Erweit ...[+++]erung der Eintragung in die Denkmalliste einreichen, damit diese in das megalithische Feld von Wéris eingegliedert werden;