Diese Tatsachen sind unter anderem: - dass das Kind stets den Namen der Person getragen hat, von der man sagt, dass es abstammt, - dass letztgenannte es immer wie ihr eigenes Kind behandelt hat, - dass die Person in ihrer Eigenschaft als Va
ter beziehungsweise Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes gesorgt hat, - dass das
Kind die Person wie seinen Vater beziehungsweise wie seine Mutter behandelt hat, - dass es als Kind dieser Person von der Familie und in der Gesellschaft anerka
...[+++]nnt wird, - dass die öffentlichen Behörden es als solches ansehen ».