In der Erwägung, dass die Regierung betont, dass der Umweltverträg
lichkeitsprüfer die geplante Beibehaltung der Kontinuität des RAVeL auf der ehemaligen Eisenbahlinie 108 nicht als ein « Hindernis » für die Durchführung des Trassenentwurfs genannt « Nord » sondern als ein Element der de facto bestehenden Lage, von dem Rechn
ung getragen werden muss, vorstellt; dass die ausführliche Beschreibung des Trassenentwurfes, den er in der Phase II seiner Studie bewertet, übrigens als Antwort auf diese Frage den Vorschlag berücksichtigt, zwei Ü
...[+++]berführungen zu bauen;