3.9 Selbst wenn die Kommission keine Fortschritte h
in zu den genannten Modellen der zweiten Generation macht, hätte sie, um den Erwartungen und Ankündigungen dieser Initiative Rechnung zu tragen, zumindest den potentiellen Nutzen erwägen m
üssen, der sich aus einer funktionellen Einbeziehung einer Plattform von Systemen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung der Parteien in einem OS-System ergibt, wie zum Beispiel Einbeziehung von Sachverständigensystemen, Informationssystemen auf der Grundlage früherer Fälle, Zugang zu Datenbanken
...[+++] (in der internationalen Fachliteratur als „case based reasoning“ (CBR) bezeichnet) und Online-Streitbeilegung im Einklang mit den Konfliktlösungsstilen der Parteien.