37. bedauert, dass die Kommission der Forderung des Parlaments nicht nachkommt, ihm alle sechs Monate die wichtigsten Ergebnisse sämtlicher internen Rechnungsprüfungen, die daraus abgeleiteten Empfehlungen und die aufgrund dieser Prüfungen er
griffenen Maßnahmen mitzuteilen; bedauert ferner, dass die Kommission nicht imstande ist anzugeben, welche Schritte im Zusammenhang mit den konkreten Problemen unternommen werden, die bei den in Anlage 3 zu seiner oben genannten Entschließung aufgeführten Rechnungsprüfungen f
...[+++]estgestellt wurden; fordert die Kommission auf, die für die Folgemaßnahmen nach Prüfungen geltenden Grundsätze im Ausschuss für Haushaltskontrolle zu erläutern;