bedauert die Forderung von Unternehmen, das Saatgutrecht anhand der Grundsätze der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit unter afrikanische
n Rahmenbedingungen mithilfe von regionalen Institutionen zu harmonisieren, wodurch die Entwicklung und das Wachstum von an den Bedürfnissen von Landwirten orientierten Saatgutsystemen auf
der nationalen und regionalen Ebene beeinträchtigt wird, da im Rahmen solcher Systeme in der Regel kein Saatgut gezüchtet und aufbewahrt wird, das den Kriterien der Unterscheidbarkeit, Homogenität und
...[+++] Beständigkeit entspräche.