Dieses Thema ist wahrscheinlich das
jenige, das von den Mitgliedstaaten am häufigsten als Hindernis für die Funktionsweise des Binnenmarkts genannt wurde, vor allem hinsichtlich der grenzübergreifenden Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten, in denen
die Tätigkeit nicht reguliert und jenen, in denen sie reguliert ist (so kann z. B. ein freiberuflich tätiger Fotograf unter Umständen keine Unternehmensfeier in einem anderen Mitgliedstaat fotografieren, der die Tätigkeit Personen vorbehält, die über bestimmte berufliche Qualifikationen
...[+++] als Fotograf verfügen, es sei denn, der Fotograf kann nachweisen, dass er über mindestens zwei Jahre an Berufserfahrung in seinem Mitgliedstaat verfügt).