Im Falle von Maßnahmen, die von betrauten Stellen, b
ei denen es sich um Mitgliedstaaten oder deren Einrichtungen handelt, von der Europäischen Investitionsbank
oder von internationalen Organisationen
oder deren Einrichtungen durchgeführt werden, sind natürliche
oder juristische Personen, die in den Vereinbarungen, die mit der kofinanzierenden
oder für die Durchführung zuständigen Stelle geschlossen werden, aufgeführt sind, ebenfalls teilnahme-berechtig
...[+++]t.