Parallel zu den Diskussionen, mit denen die Änderungen herbeigeführt werden sollen, die notwendig sind, um die Rec
htsvorschriften der Mitgliedstaaten richtlinienkonform zu machen, fordert die Kommission die Artikel 29-Datenschutzgruppe auf, den
letzten Bericht des Workshops zur internationalen Bearbeitung von Beschwerden als Grundlage für weitere Erörterungen heranzuziehen, um eine grundlegende Annäherung bestehender Praktiken in den Mitgliedstaaten und die Vereinfachung der Bedingungen für internationale Datenübermittlungen zu erreic
...[+++]hen.