20. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine partielle Entkopplung effektiv anzuwenden und dass die Regelung übe
r die Abtretung der Prämienansprüche durch die nationalen Reserven nach dem Gießkannenprinzip erfolgt, um vorrangig Einrichtungen und Betrieben zu helfen, die den größten Konsolidierungsbedarf haben; ist der Auffassung, dass es gleichzeitig zweckmäßig ist, die Möglichkeit beizubehalten, Direktzahlungen für die Betriebe zu gewähren, die dank Investitionen und eines Anwachsens ihres Unternehmens ebenfalls konsolidiert werden müs
...[+++]sen;