Für die Zwecke dieser Regelung gelten als Erzeugnisse, die zur Imitation od
er Substitution von Milch und/oder Milcherzeugnissen bestimmt sind, solche, die mit Milch
und/oder Milcherzeugnissen verwechselt werden können, deren Zusammensetzung sich jedoch von letzteren dadurch unterscheidet, dass sie neben dem etwaigen Gehalt an Milcheiweiß Fett-
und/oder Eiweißstoffe enthalten, die nicht aus der Milch stammen („andere als Milcherzeugnisse“ im Sinne von A
...[+++]rtikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1898/87 des Rates über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom 3.7.1987, S. 36)).