in Anhang III Nummer 3.1.C.4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013
, sofern es sich um genetisch veränderte Pflanzen zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel, um Lebens- oder Futtermittel, die genetisch veränderte
Pflanzen enthalten oder aus solchen bestehen und um Lebensmittel
, die aus genetisch veränderten Pflanzen hergestellt sind oder Zutaten enthalten, die aus solchen hergestellt sind, sowie Futtermittel
, die aus ...[+++]genetisch veränderten Pflanzen hergestellt sind, handelt.